Campingplatzordnung
der Campingplatz Seeshaupt GmbH
für den Campingplatz Seeshaupt

Sehr geehrter Campinggast,

wir heißen Sie auf dem Campingplatz Seeshaupt herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit auf unserem Campingplatz so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste bitten wir Sie höflich, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft stören könnte. Beachten Sie bitte daher folgende Regeln:

Ankunft/Zutritt

Melden Sie sich bei Ihrer Ankunft bitte gleich an der Rezeption oder beim Platzwart an und füllen Sie ein Anmeldeformular aus. Melden Sie sich bitte auch dann an, wenn sie den Platz nur kurzfristig besuchen möchten.

Gäste des Restaurants müssen sich nicht anmelden.

Abreise

Melden Sie sich bitte vor der Abreise an der Rezeption ab. Mit der Abmeldung erfolgt die Abrechnung der Gebühren und eine evtl. Pfandrückgabe. Die Abreise muss bis 11.00 Uhr vormittags erfolgen, ansonsten wird eine weitere Übernachtungsgebühr berechnet. Bitte hinterlassen Sie einen sauberen Standplatz. Nachreinigungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

Abfälle

Hausmüll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter links vor der Schranke. Das Abstellen von Sperrmüll auf dem Campingplatz und der Missbrauch der Müllbehälter ist untersagt. Fäkalien dürfen nur an der Holiday-Clean-Säule gegenüber dem Sanitärgebäude gegen Gebühr entsorgt werden.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 50,--€ erhoben.

Baden

Bitte beachten Sie die Badeplatzbenutzungssatzung der Gemeinde Seeshaupt. Diese finden Sie in der Rezeption ausgehängt.

Besucher

Siehe auch Ankunft/Zutritt. Der Campinggast haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser bis 22:00 Uhr den Platz verlassen hat oder die Übernachtungsgebühr bezahlt wurde. Besucher parken ihre Fahrzeuge bitte außerhalb des Campingplatzes.

Fahrzeuge

Fahrzeuge aller Art (auch Fahrräder) dürfen nur auf den befestigten Wegen und nur im Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Achten Sie auf spielende Kinder!

Gebühren

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste, ausgehängt außen neben dem Eingang zur Rezeption.

Haftung

Bitte behandeln Sie die Anlage und die Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich. Der Campinggast haftet für alle angerichteten Schäden wenn sie durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht wurden. Der Campingplatzbetreiber haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, mit Ausnahme der Verkehrssicherungspflicht. Für Stromausfälle, Sturm- und Wetterschäden, insbesondere Hochwasser und Blitz- bzw. Hagelschlag wird keine Haftung übernommen.

Der Campingplatz übernimmt keine Wertsachenaufbewahrung.

Handel / Verkauf / Werbung

Handel, Verkauf und Werbung geschäftlicher, politischer oder religiöser Art sind auf dem Campingplatz grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung des Betreibers möglich.

Hunde

Hunde sind auf dem ganzen Gelände an der Leine zu führen. Bitte führen Sie Ihre Hunde außerhalb des Geländes „Gassi“. Sollte dennoch einmal eine Verschmutzung der Anlage durch Ihren Hund passieren, entsorgen Sie diese bitte umgehend. Sogenannte Kampfhunde sind auf dem Gelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung des Betreibers möglich.

Kinder

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis campen. Bei Kindern und Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren gilt die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Die Erlaubnis sollte nicht älter als 4 Wochen sein.

Offenes Feuer / Grillen

Offene Feuer z.B. Lagerfeuer sind auf dem gesamten Gelände verboten! Beim Grillen mit Holzkohle achten Sie bitte darauf, dass kein Funkenflug entsteht. Halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer in greifbarer Nähe bereit. Feuerlöscher befinden sich gut sichtbar überall auf dem Gelände.

Platzwart / Rezeptionspersonal

Den Anweisungen des Platzwartes und dem Rezeptionspersonal ist Folge zu leisten, insbesondere beim Aufstellen von Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Booten und Zelten, sowie bei den Strom- und Wasseranschlüssen. Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Platzwartes oder Rezeptionspersonals möglich.

Ruhezeit

Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Von 12.30 bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. Vermeiden Sie bitte während dieser Zeiten ruhestörenden Lärm, stellen Sie Radios und andere Geräte auf Zeltlautstärke und bewegen Sie Ihre Fahrzeuge nur im Notfall. Während der Nachtruhe bleibt die Schranke geschlossen.

Sauberkeit

Behandeln Sie die Anlage und deren Einrichtungen bitte so, wie Sie sie auch vorfinden möchten. Das Entfernen von Gegenständen, die zur Anlage oder zu deren Einrichtungen gehören, ist nicht erlaubt. In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr erfolgt die Hauptreinigung der Sanitäranlagen. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrem Tagesablauf.

Standplatz

Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Schnüre, Zeltpflöcke, Stromkabel und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.

Umwelt

Bitte vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt und gehen Sie sparsam mit Wasser, Toilettenpapier, Waschpulver, Strom usw. um. Fahrzeuge jeder Art dürfen auf dem Campingplatz nicht gewaschen werden. Bitte vermeiden Sie auch Abfall und beachten Sie die Glas- und Hausmülltrennung. Ihre Bemühungen helfen uns, Kosten zu senken, somit die Preise stabil halten zu können, und zudem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt.  

_____________________________________________________________

 

     

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Campingplatz Seeshaupt GmbH
für den Campingplatz Seeshaupt

1.       Abschluss des Vertrages

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder mittels elektronischer Datenübertragung geschehen. Für den Campingplatz Seeshaupt wird der Vertrag dann verbindlich, wenn er durch die Campingplatz Seeshaupt GmbH schriftlich bestätigt wurde. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme bestätigen.

Erfolgt die Anmeldung bei Anreise, so wird der Vertrag dann verbindlich, wenn Ihnen von der Campingplatz Seeshaupt GmbH ein Standplatz zugewiesen wurde und Ihre Daten an der Rezeption aufgenommen wurden.

Legen Sie bitte immer bei Ihrer Anreise an der Rezeption Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

2.       Preise und Bezahlung

Die Gebühren entnehmen Sie bitte unserer jeweils gültigen Preisliste. Sie gelten als fest vereinbart.

Die Gebühren sind am Abreisetag zur Zahlung fällig.

Bei vorheriger Reservierung ist ein Teilbetrag in Höhe von EUR 55,-- innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig. Wir bitten um pünktliche Einhaltung dieser Frist, da sonst Ihre Reservierung gefährdet ist.

ADAC/DCC-Camping-Rabatte

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit bzw. legen Sie Ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise vor, wenn Sie einen Rabatt beanspruchen möchten. Ein nachträglicher Rabatt ist leider nicht mehr möglich. Auch bei Dauerstellplätzen ist kein Rabatt möglich.

Pauschal- und Sonderangebote

Auf Pauschal- und Sonderangebote werden keine Preisnachlässe gewährt.

3.       Rücktritt

Bei vorheriger Reservierung können Sie bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 18.00 Uhr ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen müssen wir Sie bitten, uns die Rücktrittserklärung per Einschreiben zukommen zu lassen, nicht telefonisch oder per elektronischer Datenübertragung. Im Falle Ihres Rücktritts werden folgende Kostenpauschalen erhoben.

·         bis 30 Tage vor Vertragsbeginn                                             kostenlos

.         bis 14 Tage vor Vertragsbeginn                                             EUR 15,--

·         ab 13 Tage vor Vertragsbeginn bis zum Anreisetag 18:00 Uhr      EUR 55,--

·         danach ist die volle Gebühr lt. Reservierungsbestätigung fällig

Ist der Standplatz einen Tag nach dem vereinbarten Vertragsbeginn um 12:00 Uhr nicht besetzt und wurden keine Vereinbarungen über eine spätere Besetzung getroffen, kann der Standplatz von der Platzverwaltung anderweitig genutzt und vergeben werden.

Sollte ein gebuchter Standplatz durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Steht der Standplatz innerhalb dieser Nachfrist noch immer nicht zur Verfügung, stellen wir als Vermieter einen Ersatzplatz mindestens der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes haben Sie die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts.

4.       vorzeitige Abreise

Bei vorzeitiger Abreise ist neben den für den tatsächlichen Nutzungszeitraum des Standplatzes bereits angefallenen Gebühren zusätzlich eine weitere Tagesgebühr fällig. Ein Standplatz, der durch vorzeitige Abreise frei wird, kann von der Platzverwaltung anderweitig genutzt und vergeben werden.

5.       Verlängerung des Aufenthaltes

Wenn Sie Ihren Aufenthalt über die getroffene Vereinbarung hinaus verlängern möchten, so teilen Sie uns diesen Wunsch bitte mindestens zwei Tage vorher an der Rezeption mit. Wenn eine Verlängerung möglich ist, entsprechen wir diesem Wunsch gerne und verlängern den Vertrag entsprechend unseren Möglichkeiten.

6.       Campingplatzordnung

Der Mieter und seine Mitreisenden haben die aushängende Campingplatzordnung zu beachten. Bei groben oder wiederholten Verstößen hat der Vermieter die Möglichkeit der fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung. Sie haben bei fristloser Kündigung keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. auf Erlass der für den vertragsgemäß vereinbarten Zeitraum angefallenen Gebühren.

7.       Besucher

Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) an der Rezeption an. Die Gebühr für Besucher entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Die Besucher parken ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes.

8.       Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, den Standplatz und die Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden an der Anlage oder den Einrichtungen des Campingplatzes, wenn sie durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verschuldet wurden.

9.       Anreise und Abreise

Der gebuchte Standplatz steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung (sofern frei, auch früher) und muss am Abreisetag bis 11:00 Uhr übergeben werden.

10.   Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geltendem oder künftigem Recht widersprechen, so ist dieser ungültige Bestandteil durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem gültigen Recht am nächsten kommt. Die übrigen Vereinbarungen bleiben dadurch unberührt.

11.   Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort wird für beide Teile Weilheim i.OB vereinbart.

Stand: 01.06.2005